Ein Erste-Hilfe-Kurs im Betrieb ist eine Schulung, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu befähigt, bei einem Notfall im Arbeitsumfeld richtig zu handeln. Er ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch sinnvoll, um Leben zu retten und Folgeschäden zu vermeiden. In diesem Artikel erfahren Sie, was ein Erste-Hilfe-Kurs im Betrieb beinhaltet, wer ihn durchführen muss und wie oft er wiederholt werden sollte.
Was ist ein Erste-Hilfe-Kurs im Betrieb?
Ein Erste-Hilfe-Kurs im Betrieb ist eine spezielle Form der Ersten Hilfe Ausbildung, die auf die Besonderheiten des Arbeitsplatzes zugeschnitten ist. Er vermittelt den Teilnehmenden die grundlegenden Kenntnisse und Fertigkeiten, um bei einem Unfall oder einer plötzlichen Erkrankung eines Kollegen oder einer Kollegin angemessen zu reagieren. Dazu gehören unter anderem:
– Die Absicherung der Unfallstelle und die Alarmierung des Rettungsdienstes
– Die Beurteilung des Zustands der betroffenen Person und die Durchführung lebensrettender Sofortmaßnahmen wie die Herz-Lungen-Wiederbelebung oder die Blutstillung
– Die Anwendung von Verbandsmaterialien und Hilfsmitteln wie dem Defibrillator oder der Beatmungsmaske
– Die Betreuung der betroffenen Person bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes
– Die psychische Unterstützung der betroffenen Person und der anderen Anwesenden
Ein Erste-Hilfe-Kurs im Betrieb dauert in der Regel neun Unterrichtseinheiten à 45 Minuten und kann an einem oder mehreren Tagen stattfinden. Er wird von einem qualifizierten Ausbilder oder einer Ausbilderin durchgeführt, der oder die von einer anerkannten Organisation wie dem Deutschen Roten Kreuz, dem Malteser Hilfsdienst oder dem Arbeiter-Samariter-Bund kommt. Der Kurs findet entweder in den Räumlichkeiten des Betriebs oder in einem externen Schulungszentrum statt.
Wer muss einen Erste-Hilfe-Kurs im Betrieb machen?
Laut dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Unfallverhütungsvorschrift “Grundsätze der Prävention” (DGUV Vorschrift 1) muss jeder Betrieb eine ausreichende Anzahl von Ersthelfern oder Ersthelferinnen haben, die bei einem Notfall eingreifen können. Die genaue Anzahl hängt von der Größe und der Art des Betriebs ab. Als Faustregel gilt:
– In Verwaltungs- und Handelsbetrieben mit bis zu 20 Beschäftigten muss mindestens eine Person als Ersthelfer oder Ersthelferin ausgebildet sein.
– In Verwaltungs- und Handelsbetrieben mit mehr als 20 Beschäftigten müssen mindestens fünf Prozent der Beschäftigten als Ersthelfer oder Ersthelferinnen ausgebildet sein.
– In Betrieben mit erhöhter Gefährdung wie Baustellen, Werkstätten oder Laboren müssen mindestens zehn Prozent der Beschäftigten als Ersthelfer oder Ersthelferinnen ausgebildet sein.
Die Auswahl der Ersthelfer oder Ersthelferinnen erfolgt in Absprache mit dem Betriebsrat oder der Mitarbeitervertretung. Die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs im Betrieb ist freiwillig, aber erwünscht. Die Kosten für den Kurs übernimmt in der Regel der Arbeitgeber oder die Berufsgenossenschaft.
Wie oft muss ein Erste-Hilfe-Kurs im Betrieb wiederholt werden?
Um die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten aufzufrischen und zu vertiefen, muss ein Erste-Hilfe-Kurs im Betrieb alle zwei Jahre wiederholt werden. Dazu genügt eine Fortbildung, die vier Unterrichtseinheiten à 45 Minuten umfasst. Die Fortbildung kann ebenfalls vom Arbeitgeber organisiert oder von den Beschäftigten selbstständig gebucht werden.
Warum ist ein Erste-Hilfe-Kurs im Betrieb wichtig?
Ein Erste-Hilfe-Kurs im Betrieb ist wichtig, weil er Leben retten kann. Jedes Jahr ereignen sich in Deutschland rund eine Million Arbeitsunfälle, von denen einige tödlich enden. Durch eine schnelle und kompetente Erste Hilfe können viele dieser Unfälle verhindert oder zumindest ihre Folgen gemildert werden. Außerdem kann ein Erste-Hilfe-Kurs im Betrieb das Bewusstsein für die Sicherheit am Arbeitsplatz erhöhen und das Vertrauen und die Zusammenarbeit unter den Kollegen oder Kolleginnen stärken.
Fazit
Ein Erste-Hilfe-Kurs im Betrieb ist eine sinnvolle Investition in die Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten. Er vermittelt die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten, um bei einem Notfall im Arbeitsumfeld richtig zu handeln. Er ist gesetzlich vorgeschrieben und muss alle zwei Jahre wiederholt werden. Er kann Leben retten und das Betriebsklima verbessern.